Das Gesetz wurde am 24. November nach Änderungen im Vermittlungsausschuss vom Bundestag beschlossen und wird am 01.04.2012 Inkraft treten. Dies setzt nun vor allem die Träger unter Zeitdruck, die ab diesem Zeitpunkt erstmals oder erneut zugelassen werden wollen (die jeweiligen Zulassungen für Träger der beruflichen Weiterbildung bleiben bis Ablauf gültig).
Um die Zulassung fristgerecht zu erhalten, müssten bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, was jedoch nicht möglich ist, da die rechtlichen Grundlagen noch fehlen. Damit kann auch nicht den Forderungen vereinzelter Jobcenter nachgekommen werden, die bereits seit Jahresmitte die Träger auffordern, die Anforderungen des Gesetzes (bzw. des Gesetzentwurfs) zum 01.04.2012 einzuhalten.
Weiterführende Informationen/Linktipps:
Über das G.I.B.-Themenspecial zum SGB II werden verschiedene Dokumente mit weiterführenden Informationen zur Trägerzulassung und andere Arbeitshilfen zur Instrumentenreform 2012 zur Verfügung gestellt, die den aktuellen Sachstand zusammenfassen. Sie finden hier insbesondere:
- Neue Regeln für die Trägerzulassung im SGB III. QM in der Sozialwirtschaft. Dokumentation der QUBIC Beratergruppe (Stand 17.10.2011)
- AZWV 2012 …? AZWV Info 3_11, Newsletter des AZWV.net zum Zertifizierungsverfahren (Stand 19.09.2011)
- Die „Instrumentenreform“ – Alles neu für Bildungsträger? AZWV Überführung in SGB III. Kurzinformation hrsg. von TÜV NORD CERT GmbH Zertifizierungsstelle (Stand: 22.8.11)

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